Eingliederung in Baden-Württemberg

Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, dass sich dauerhaft und rechtmäßig zugezogene Personen rasch in die Gesellschaft integrieren können. Verständnis füreinander setzt jedoch die Möglichkeit der Verständigung voraus. Erst dann können die bereits hier wohnenden und die zuziehenden Menschen aufeinander zugehen. Die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer Integration.

Spätaussiedlern stehen in Deutschland verschiedene Angebote zur Integration zur Verfügung.

Vertiefende Informationen

In den Kapiteln "Finanzielle Hilfen für Familien" und "Steuerliche Vergünstigungen für Familien" der Lebenslage Familie und Kinder finden Sie Informationen über staatliche Unterstützungen, die Sie als Eltern in Anspruch nehmen können.

Freigabevermerk

29.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr