Bodenrichtwerte
Alle zwei Jahre werden durch den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach“ die Bodenrichtwerte für Grundstücke in der Gemeinde festgestellt.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören auch Wertermittlungen für Grundstücke und Gebäude.
Zuständig für die Gemeinde Schemmerhofen und alle Gemeinden nördlich und östlich von Biberach ist seit 1.1.2021 der „Gemeinsame Gutachterausschuss östlicher Landkreis Biberach“, der bei der Stadt Laupheim ansässig ist.
Ihre Anfragen dürfen Sie künftig an diese Stelle richten:
Stadt Laupheim, Gutachterausschuss
Sachbearbeiter Herr Rößing (07392-704169) oder Geschäftsstellenleiter Herr Bolz (07392-704168)
gutachterausschuss@laupheim.de
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt. Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis BiberachGeschäftsstelleMarktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss