Abwasserbeseitigung

Abwasserzweckverband Schemmerhofen - Attenweiler

Betrieben wird vom Abwasserzweckverband die
  • Kläranlage in Schemmerberg,
  • die Verbandssammler und
  • die Regenrückhaltebecken, in denen das anfallende Regenwasser zwischengespeichert werden kann.
Kläranlage
An die Kläranlage sind folgende Gemeinden bzw. Teilorte angeschlossen:
  • Schemmerhofen (mit den Teilorten)
  • Alberweiler mit Grafenwald
  • Altheim mit Britschweiler
  • Aßmannshardt
  • Ingerkingen
  • Schemmerberg
  • Attenweiler (mit den Teilorten)
  • Gutershofen
  • Schammach

Klärwärter

Herr Thomas Ogger
Tel.: 07356 2897
Fax: 07356 928231
azv-klaeranlage@t-online.de

Der Abwasserzweckverband Schemmerhofen – Attenweiler mit Sitz in Schemmerhofen wurde am 15.07.1985 gegründet.

Das Verbandsgebiet

Kläranlage Verbandsgebiet

Technische Daten

Kläranlage

Auslegungsgröße der Kläranlage 13.100 E + EGW
Zulauf TW (Trockenwetter) 55 l/s
Zulauf RW (Regenwetter) 90 l/s
mechanisch – biologische Reinigung

Gesplittete Abwassergebühren

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verlangte durch das Urteil vom 11.03.2010 eine Aufteilung der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.

Abwassergebühren

Für das Schmutz- und das Niederschlagswasser wird eine getrennte Abwassergebühr erhoben. Die Abwassergebühr für das Schmutzwasser wird weiterhin nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet. Die Abwassergebühr für das Niederschlagswasser wird nach den bebauten und versiegelten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück berechnet, die tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen sind.

Es wird keine zusätzliche Abwassergebühr erhoben

Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursachergerecht aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühr. Die Schmutzwassergebühr wird geringer. Die Niederschlagswassergebühr wird neu ermittelt. Es ergeben sich folgende Gebührensätze:

Schmutzwassergebühr:

als Schmutzwasser gilt das dem Grundstück zugeführte Frischwasser
2,25 €/m³

Niederschlagswassergebühr:

als Niederschlagswasser gilt die auf dem jeweiligen Grundstück ermittelte abflussrelevante Fläche
0,35 €/m²

Ansprechpartner

Stefan Behmüller
Steueramt
Bild des persönlichen Kontakts " Behmüller"
Telefon 07356 9356-36

Häufig gestellte Fragen GAG

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Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen

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