Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landgericht Ravensburg

Beschreibung

Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.

Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Die Strafkammern sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Strafvollstreckungskammern entscheiden über

  • verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift

Marienplatz 7
88212 Ravensburg
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Kontakt

Telefon 0751/8060
Fax 0751/806-1695
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.856b6738-f04c-4282-b294-2d37f4678ae1.8eae

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr