Leistungen

Schankerlaubnis

Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung durch Vereine oder Personen, bei der Getränke und Speisen öffentlich zum Verkauf angeboten werden, unbedingt ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 GastG (Schankerlaubnis) zu stellen ist. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag ist deshalb so rechtzeitig zu stellen, weil nach dem Gaststättengesetz Mehrfertigungen dieser Gestattung an verschiedene Behörden (u. a. Wirtschaftskontrolldienst) verschickt werden müssen. Wer ohne entsprechende Gestattung eine solche Veranstaltung durchführt, handelt nach § 28 GastG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag.

Verfahrensablauf

Auf schriftlichen Antrag stellt die Gemeindeverwaltung die Gestattung aus. Die erforderlichen Mehrfertigungen werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Fristen

mind. 2 Wochen vor der Veranstaltung

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag, ggf. Werbung

Kosten

1. Tag der Veranstaltung 20,00 Euro, jeder weitere Tag 5,00 Euro

Bearbeitungsdauer

i.d.R 1 Woche

Hinweise

Schriftlicher Antrag Gestattung finden Sie unter

https://www.schemmerhofen.de/Home/Rathaus+_+Buergerservice/Rathausvordrucke.html

Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststättengesetz

Freigabevermerk

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr