Mit 17

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Jugendliche dürfen den Führerschein der Klassen B und BE erwerben, wenn sie am Programm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr